Bayern fördert sowohl selbst genutztes Wohneigentum als auch den Mietwohnungsbau sowie die Sanierung/Modernisierung von vorhandenem Wohnraum.
Hinweis: wenn Sie schon einen Kaufvertrag oder Bauvertrag ohne Rücktrittsklausel unterschrieben haben, ist es zu spät, sich Gedanken um Fördermittel zu machen. Fördermittel müssen immer vor Unterschrift eines verbindlichen Vertrages beantragt werden!
- grundsätzlich alle Haushalte, allerdings werden Haushalte mit mind. 2 Kindern oder mit behinderten Familienangehörigen bevorzugt
- es müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden
- Neubau eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung (inkl. Reihenhaus oder Doppelhaushälfte)
- Kauf eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
- Zweifamilienhäuser, bei denen eine Wohnung selbst genutzt und eine Wohnung vermietet werden, können eingeschränkt gefördert werden
- Aus-/Umbau oder Erweiterung von vorhandenem Wohnraum
- es müssen bestimmte Kostenobergrenzen eingehalten werden
- gefördert wird auch Wohnraum, der an Familienangehördige vermietet wird
- Durch zinsgünstige und nachrangig abzusichernde Darlehen
- über einen einmaligen Kinderzuschuss (5.000 Euro je Kind)
- bis ca. 30% bzw. 40% der förderfähigen Kosten (maximal 100.000 Euro)
- Fördermittelanträge müssen unbedingt vor “Maßnahmenbeginn” (Unterschrift Kauf- und/oder Bauvertrag) gestellt werden
- Fördermittel werden bei den Landratsämtern oder Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte beantragt
Gerne beraten wir Sie im Rahmen der Gesamtfinanzierung aus einer Hand (also inkl. der Bankfinanzierung). Dabei berücksichtigen wir alle für Sie in Frage kommenden Fördermittel des Bundes und des Landes Bayern.
Eine reine Fördermittelberatung bieten wir nicht an!
Wenn Sie sich im Rahmen einer Finanzierung aus einer Hand kostenfrei beraten lassen wollen, stehen Ihnen hierfür verschiedene freie Baufinanzierungsberater(innen) in Bayern zur Verfügung:
Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und/oder Aktualität!